Allgemeine Geschäftsbedingungen der
MIOS Großhandel GmbH und der MIOS Fleischwaren GmbH

§ 1

Zum Kundenkreis des C+C Großhandelslagers bzw. der MIOS Fleischwaren GmbH sowie zu Abnehmern des Lieferbereiches gehören ausschließlich Gewerbetreibende der Lebensmittelbranche sowie gewerbliche Großverbraucher. Die zum Verkauf angebotenen Waren sind ausschließlich für den Wiederverkauf oder zur gewerblichen Verwendung bestimmt.

 
§ 2
Der Zutritt zum (C + C )Großhandelslager ist nur mit einem gültigen, durch uns anzufertigenden Kundenausweis zulässig. Vor Ausgabe des Einkaufsausweises müssen die Art und das Bestehen des Betriebes nachgewiesen werden. Dies kann durch die Vorlage der amtsbestätigten Gewerbeanmeldung geschehen, verbunden entweder mit einer Originalquittung des Finanzamtes über die Zahlung von Umsatzsteuer, die nicht älter als drei Monate sein darf, oder durch eine Bescheinigung des Finanzamtes, der Industrie u. Handelskammer oder einer gleichgearteten Institution bzw. eines Steuerberaters. Bei Einkauf von Tabakwaren muß der Kunde die Zulassung der zuständigen Zollbehörde für den Kleinhandel mit Tabakwaren nachweisen.
 
§ 3
Der Einkaufsausweis ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit dem Personalausweis des Einkaufsberechtigten gültig. Für den Fall der Verhinderung des Einkaufsberechtigten kann in Ausnahmefällen der Inhaber des Gewerbebetriebes eine andere Person zum einmaligen Einkauf schriftlich bevollmächtigen. Diese Vollmacht ist beim Einkauf abzugeben.
 
§ 4

Der Einkaufsausweis kann von uns jederzeit eingezogen werden bzw. kann die Geschäftsverbindung von uns jederzeit ohne Angabe von Gründen eingestellt werden. Im Falle der Einziehung oder Versagung des Ausweises sind wir zur Angabe von Gründen nicht verpflichtet. Rechtsnachteile, die aus einer unbefugten oder fahrlässigen Weitergabe des Einkaufsausweises entstehen, hat der Ausweisinhaber zu vertreten.

Der Verlust des Ausweises ist uns unverzüglich anzuzeigen. Bei Geschäftsaufgabe oder Abmeldung des Gewerbebetriebes ist der Ausweis unaufgefordert zurückzugeben. Das Mitbringen einer Begleitperson zum Zwecke der Hilfeleistung ist gestattet. Das Mitführen von Taschen oder Behältnissen, von separat zu tragenden Gegenständen sowie von optischen, akustischen oder sonstigen Aufzeichnungsgeräten in den Großmarkt ist nicht gestattet.

 
§ 5
Die in unseren Angeboten genannten Preise sind Tagespreise in Euro ohne Umsatzsteuer (im Abholgeschäft = Abholpreis. Im Zustellgeschäft = Frei Haus Preis), es sei denn, Bruttopreise werden gesondert kenntlich gemacht. Sie schließen einen etwaigen Pfandbetrag in Leergut ein, soweit nichts anderes besonders vermerkt ist. Die Umsatzsteuer wird zusätzlich zu den Tagespreisen gemäß den gesetzlichen Vorschriften erhoben.
 
§ 6
Unsere schriftlichen und mündlichen Angebote sind hinsichtlich Preis und Menge freibleibend.
 
§ 7
Eine Abgabe von Waren unter der von uns jeweils festgelegten Mindestabnahmemenge findet nicht statt. Sofern der Abnehmer Originalgebinde aufreißt oder beschädigt, ist er zu deren Abnahme verpflichtet.
 
§ 8
Die Bezahlung der Rechnung erfolgt in bar Zug um Zug ohne jeden Abzug gegen Abgabe der Ware. Verrechnungsschecks werden nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Geschäftsleitung entgegengenommen.

Bei entsprechender Vereinbarung mit dem Abnehmer werden fällige Rechnungen bei Abholung und Zustellung durch Abbuchung im Bankeinzugsverfahren beglichen. Wird die Lastschrift nicht eingelöst, tritt ohne weitere Mahnung Zahlungsverzug ein mit der Folge, daß wir bankübliche Zinsen berechnen.

Bei Banküberweisung durch den Abnehmer muß die Zahlung innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist erfolgen. Bei Zahlungsverzug müssen wir weitere Lieferungen sperren. Uns steht in diesem Fall das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen.

Bei Zahlungsverzug werden bankübliche Zinsen berechnet. Außerdem wird eine Bearbeitungsgebühr auf das Rechnungsentgelt (ohne Mehrwertsteuer) mindestens jedoch EUR 10,00 erhoben. Wechsel werden nicht angenommen.

 
§ 9
1.  Mängelrügen müssen unverzüglich schriftlich, bei erkennbaren Mängeln innerhalb von drei Tagen nach Übergabe der Ware und bei nicht erkennbaren Mängeln spätestens innerhalb von drei Tagen nach der Entdeckung des Mangels schriftlich erhoben werden. Im Frischwarenbereich (Obst und Gemüse, Feinkost, Frischfleisch und Tiefkühlkost u.ä.) müssen die Reklamationen innerhalb von 24 Stunden nach Übergabe der Waren erfolgen. Bei Versäumung dieser Fristen können Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.
2. 
Wir leisten für Mängel in der Weise Gewähr, daß wir nach unserer Wahl gegen Rückgabe der mangelhaften Ware ersatzweise mangelfreie Ware liefern oder, falls möglich, unentgeltlich die Ware nachbessern (Nacherfüllung) oder den Kaufpreis angemessen mindern (Minderung).
3. 
Unser Abnehmer kann nach seiner Wahl Minderung verlangen oder zurücktreten, wenn die Nacherfüllung zweimalig scheitert, unmöglich ist, unzumutbar verzögert oder verweigert wird.
4. 
Die Gewährleistungsverpflichtung erlischt, wenn die gelieferte Ware verändert, unsachgemäß behandelt oder verarbeitet wird.
5. 
Für Fremderzeugnisse treten wir unsere Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses an den Kunden ab. Der Kunde nimmt die Abtretung an Erfüllung statt an. Sollte der Kunde seine Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferer nicht durchsetzen können, weil dieser nicht leistungsfähig ist, lebt unsere Gewährleistungsverpflichtung wieder auf.
 
§ 10
Das Parken auf dem zum C+C Großhandelslager gehörenden Gelände, das Betreten unseres Lagers und die Benutzung der dort vorhandenen Transportmittel geschehen auf Gefahr des Kunden.

Weitere Ansprüche über die Gewährleistung nach § 9 hinaus, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, in Fällen der Haftung nach Produkthaftungsgesetz und bei der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Für entgangenen Gewinn wird kein Ersatz geleistet.

 
§ 11
Berechnetes Leergut wird nur in Originalgebinden gegen Erstattung des Pfandbetrages und nur in dem Umfang zurückgenommen, wie bei uns Vollgut gekauft worden ist.

Die Belieferung an Kunden erfolgt auf Paletten/Rollbehältern im Tauschverkehr. Die gelieferten Transportmittel werden mit dem festgesetzten Pfandbetrag zzgl. der gültigen Umsatzsteuer belastet und bei Rückgabe entsprechend gutgeschrieben.

 
§ 12
Aufgrund besonderer Verträge mit festgelegten Vorlieferanten liefern diese in unserem Namen und für unsere Rechnung (Streckengeschäft) Waren unmittelbar an unsere Abnehmer aus.

Unsere Abnehmer haben weder Anspruch darauf, daß wir mit bestimmten Vorlieferanten das Streckengeschäft vereinbaren noch können gegen uns Ansprüche daraus hergeleitet werden, daß wir das Streckengeschäft mit bestimmten Vorlieferanten aufgeben. Wir sind ferner berechtigt, ohne Angabe von Gründen einzelne Abnehmer vom Streckengeschäft mit bestimmten oder sämtlichen Vorlieferanten auszuschließen. Hieraus können Ansprüche gegen uns nicht hergeleitet werden. Die betroffenen Abnehmer werden von uns entsprechend benachrichtigt.

 
§ 13
Für Gewährleistungsansprüche aus dem Streckengeschäft treten wir unsere Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses an den Abnehmer ab. Im Streckengeschäft bezogene War wird von uns nicht zurückgenommen. Eine etwaige Rückgabe hat unmittelbar an den Vorlieferanten zu erfolgen ( siehe auch § 9 Gewährleistung bei Fremderzeugnissen).
 
§ 14
Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 1.000,00 für den Fall, daß eine unberechtigte Person mit seinem Einkaufsausweis einkauft oder einzukaufen versucht, es sei denn, dies geschieht ohne sein Verschulden. Dasselbe gilt, wenn Waren nicht zum Wiederverkauf bzw. zum gewerblichen Verbrauch erworben werden.
 
§ 15
Alle von uns oder in unserem Namen und/oder für unsere Rechnung gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung, und zwar aller Forderungen, die wir aus der Geschäftsverbindung mit dem Abnehmer gegen diesen haben oder künftig erwerben, unser Eigentum. Bei der Hingabe von Schecks oder Wechseln durch den Abnehmer bleibt unser vorbehaltenes Eigentum bis zur Bareinlösung, auch einer etwaigen Prolongation, bestehen. Der Abnehmer ist jedoch berechtigt, die unter unserem Eigentum stehenden Waren im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiterzuveräußern.

Der Eigentumsvorbehalt bleibt wirksam bei Verbindung, Vermischung und/oder Verarbeitung und erstreckt sich alsdann anteilsmäßig auf das neue Produkt. Bei Veräußerung der Ware, unabhängig davon, ob verbunden, verarbeitet, vermischt oder nicht, tritt der Abnehmer bereits jetzt seine gesamte Forderung gegen seinen Abnehmer in Höhe unserer gesamten offenstehenden Forderungen ab, soweit nicht anderweitig bereits eine Abtretung an einen Lieferanten erfolgt ist. Eingriffe oder Maßnahmen Dritter in die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind uns vom Abnehmer unverzüglich anzuzeigen. Bei Pfändungen hat der Abnehmer dem Pfändungsgläubiger mitzuteilen, dass die gepfändeten Gegenstände unser Vorbehaltseigentum sind, und uns unverzüglich eine Abschrift des Pfändungsprotokolls zu übersenden.
Kommt der Abnehmer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren herauszuverlangen, in Besitz zu nehmen und freihändig zu verwerten.

 
§ 16
Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen läßt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
 
§ 17
Gerichtstand ist das für den Sitz unserer Firma zuständige Gericht.
 
§ 18
Durch rechtsverbindliche Unterschrift bei der Erstellung der Abnehmerstammdaten versichert der Abnehmer, daß er die übergebenen und zusätzlich im Großmarkt aushängenden Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und sie in allen Teilen für sich als verbindlich anerkennt.
 
§ 19
Firmenänderungen, insbesondere namentliche Änderungen der Einkaufsberechtigten, sind der MIOS Großhandel GmbH, Postfach 24 09, 32381 Minden bzw. der MIOS Fleischwaren GmbH, Postfach 2409 , 32381 Minden umgehend ausschließlich schriftlich mitzuteilen.
 
§ 20
Die von uns herausgegebenen Preislisten und Ordersatze bleiben unser Eigentum und sind streng vertraulich zu behandeln.
 
§ 21
Als funktioneller Großhandel sind wir verpflichtet, aufgrund gesetzlicher Auflagen die im Zusammenhang mit dem Bestellvorgang bekanntgewordenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name und Anschrift des Bestellers sowie die Lieferanschrift und Art und Menge der bezogenen Ware, auch beim Barverkauf zu speichern und dazugehörige Belege aufzubewahren.
 
§ 22
Der von uns gehandelte Kaffee ist versteuert.
 
 
Kennzeichenerläuterung:
  1  Konserviert mit Diphenyl
2  Konserviert mit Orthophenylphenol
3  Künstlich gewachst
4  Konserviert mit Thiabendazol
5  Kons. mit Diphenyl u. Orthophenylphenol
6  Konserviert mit Flavorseal
7  Hergestellt mit Phosphat
9  Hergestellt mit Milcheiweiß
A  = MwSt. allgemein
E  = MwSt. ermäßigt



Stand 09/04

Alle bisherigen Geschäftsbedingungen sind nicht mehr gültig.